Auszug aus der Satzung
- §1 Name, Sitz
- (1a) Der Name lautet: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Altrip e.V.
(3) Sitz der Ortsgruppe ist die Gemeinde Altrip. - §2 Zweck, Aufgaben
- (1) Die OG Altrip ist eine gemeinnützige, unmittelbare selbständige Einrichtung
... und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern.
(2) Die Aufgaben der OG sind:- Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen,
- Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren am und im Wasser,
- Werbung für die Ziele der DLRG
- Durchführung und Förderung des Kleinkinderschwimmens, Anfängerschwimmens,
- Förderung des Schwimmunterrichts
- Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter
- Organisation und Durchführung des Rettungswachdienstes
- Mitwirkung bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophenfällen
- §3 Geschäftsjahr
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- §4 Mitgliedschaft
- (1) Mitglieder der OG können Einzelpersonen sowie Vereinigungen, Behörden und Firmen
werden. Mit der Beitrittserklärung erkennen sie die Satzung und Ordnungen der OG
an und übernehmen alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
(2) ... Die Mitgliedschaft wird durch einen Mitgliedsausweis nachgewiesen, der nur gültig ist, wenn er den Nachweis der Beitragsentrichtung für das laufende oder abgelaufene Geschäftsjahr enthält.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Streichung oder Ausschluß. Die Austrittserklärung wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam, wenn sie spätestens bis zum 1. Dezember schriftlich erklärt worden ist.